Sponsor oder Auftraggeber der Anzeige
Uwe Heinemann
Eintrag Transparenz und Targeting politischer Werbung
veröffentlicht: 20. Juli 2026 um 14:24 Uhr
Was ist der Zweck dieses Eintrags?
Die Verordnung (EU) 2024/900 hat das Ziel, zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts für politische Werbung beizutragen und eine offene und faire politische Debatte zu unterstützen. Die Verordnung behandelt Probleme im Zusammenhang mit Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland bei Wahlen sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke politischer Werbung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Uwe Heinemann
CDU Wilhelmshaven
Uwe Heinemann
Am Großen Hafen 3, 26382 Wilhelmshaven
Telefon: 0171-2331011
E-Mail: u.heinemann@ewetel.net
Ist der Sponsor zugleich der Zahlende: ja
22.8.2026
Titel der Wahl oder Kampagne:
Rat der Stadt und Seniorenbeirat in Wilhelmshaven
Link(s) zu offiziellen Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den betreffenden Wahlen oder Referenden:
Wurde oder wird die Anzeige online personalisiert an bestimmte Zielgruppen ausgespielt: nein
Zielgruppe:
Reichweite:
Wurde bereits früher eine ähnliche Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt: nein
Preis/Betrag für diese Anzeige (Brutto-Gesamtbetrag): 820 Euro
Wert sonstiger Leistungen:
Berechnungsmethode: gemäß WZ-Anzeigentarif
Quelle der Gelder: privat
Ursprung der Mittel: innerhalb EU
Details:
Link(s) zu dem in Art.13 VO genannten europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen:
Kontakt, falls eine veröffentlichte politische Anzeige nicht der EU-Verordnung 2024/900 entspricht: u.heinemann@ewetel.net
Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass alle Angaben korrekt sind und die Anforderungen der EU-Verordnung 2024/900 erfüllt werden.
Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass falls sich oben angegebene Informationen geändert haben, als fehlerhaft herausstellen, er sicherstellt, dass aktualisierte Informationen dem betreffenden Anbieter politischer Werbedienstleistungen unverzüglich, vollständig und genau übermittelt werden.
Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass Art. 5 Abs. 2 der EU-VO 2024/900 (Verbot von Werbedienstleistungen in den letzten drei Monaten vor der Wahl) eingehalten wird.
Hinweise zur Aufbewahrungspflicht:
Die Anzeige wird im internen Verlagssystem gemäß Verordnung für sieben Jahre gespeichert. Das Anzeigenmotiv kann jederzeit beim Verlag angefordert und eingesehen werden.